Revision der Verordnung des EDI über das EPD
Im Rahmen der Jahresrevisionen des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) sammeln das BAG und eHealth Suisse laufend Anregungen zur Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers (EPD).
Diese fliessen in die Überarbeitung der Verordnung des EDI über das EPD (EPDV-EDI) mit ihren Anhängen ein. Die Revision umfasst die Anpassung verschiedener Anhänge der EPDV-EDI, um beispielsweise technische Unklarheiten zu präzisieren, die während der Zertifizierungsverfahren aufgetreten sind oder den technischen Spezialistinnen und Spezialisten der EPD-Plattformanbieter aufgefallen sind.
Die revidierte EPDV-EDI tritt am 1. Juni 2026 in Kraft und ist bereits heute auf der Publikationsplattform Fedlx verfügbar..
Die Revision umasst unter anderem Vereinfachungen der technischen und organisatorischen Zertifizierungsvoraussetzungen (Anhänge 2 und 8) sowie eine Reduktion der technischen Komplexität des EPD (Anhang 5). Diese Vereinfachungen sollen die Wartbarkeit erhöhen sowie die Betriebs- und Zertifizierungskosten für die (Stamm-)Gemeinschaften und Herausgeber von Identifikationsmitteln reduzieren. Zudem wird die Praxistauglichkeit (des bestehenden Austauschformats «eImpfung» durch Ergänzung, beispielsweise im Bereich der Serologien, weiter verbessert . Zur Förderung der digitalen Inklusion werden zudem die Anforderungen an die Barrierefreiheit der EPD-Portale durch Referenzierung des eCH-0059 Accessibility Standards an akutelle Standards angepasst.
Mit Artikel 8 Buchstabe f EPDV-EDI wurde eine Übergangsfrist von einem Jahr festgelegt. Das heisst: Akteurinnen und Akteure haben bis zum 31. Mai 2027 Zeit, die neuen Anforderungen und technischen Weiterentwicklungen umzusetzen.