Elektronisches Patientendossier

Umsetzung

Das elektronische Patientendossier (EPD) der Schweiz ist eine Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um die Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Diese bestimmen, wer welche Dokumente wann einsehen darf. Jeder Zugriff auf das EPD und jede Änderung an der Dokumentation wird im Zugriffsverlauf, der von den Patientinnen und Patienten einsehbar ist, festgehalten. Über eine sichere Internetverbindung sind die im EPD hinterlegten Informationen für die Patientinnen und Patienten und ihre Gesundheitsfachpersonen, die ein Zugriffsrecht erhalten haben, jederzeit abrufbar.

Das EPD

Ein nationales Projekt

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist vergleichbar mit dem «Electronic Health Record», das in vielen Ländern bereits implementiert ist oder noch wird. Im Gegensatz zu den
elektronischen Krankengeschichten in Arztpraxen und Spitälern wird das EPD von den Patientinnen und Patienten selbst geführt. Es basiert auf international anerkannten Standards wie HL7® FHIR® oder SNOMED.

In der Schweiz ist das EPD föderalistisch organisiert. Die Ziele des EPD und die Zuständigkeiten der beteiligten Akteure sind im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) festgelegt.

Die Umsetzung des EPD stützt sich auf regionale Strukturen, in denen Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen in sogenannten «EPD-Gemeinschaften» zusammengeschlossen sind. In einigen der EPD-Gemeinschaften, den sogenannten «Stammgemeinschaften», können Patientinnen und Patienten ihr EPD eröffnen. Alle Akteure des Gesundheitswesens (Spitäler, Pflegeheime, Arztpraxen, Apotheken, Spitex-Dienste usw.) können sich dem EPD anschliessen.

Alle beteiligten Personen müssen sich sicher über ein elektronisches Identifikationsmittel authentifizieren.

Zertifizierte Stammgemeinschaften

Externer Link: Abilis AG

Externer Link: Mon Dossier Santé

Externer Link: Stammgemeinschaft CARA ((Trägerschaft: Vereine emedo, eSANITA, CARA, AD Swiss)

Externer Link: Stammgemeinschaft Sanela

Die Informationsseite patientendossier.ch

Die offizielle Informationsseite zum EPD richtet sich an die Bevölkerung und an die Gesundheitsfachpersonen. Sie enthält allgemeine Informationen über das EPD, seine Funktionen, seine Vorteile, die Sicherheit und den Prozess zum Eröffnen eines EPD. Die Website ist in den drei Amtssprachen verfügbar. Einige Informationen sind auch in Rätoromanisch und in sieben Migrationssprachen vorhanden.

Externer Link: Alle Gesundheitsinfos an einem Ort 

Externer Link: Informationsmaterial zum EPD herunterladen und bestellen

Das Bundesgesetz über das EPD

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) zielt darauf ab, die medizinische Behandlung zu verbessern, die Patientensicherheit zu erhöhen und die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern. Akutspitäler, psychiatrische
Kliniken, Rehabilitationskliniken, Pflegeheime, Geburtshäuser und ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen sind verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen. Für alle anderen übrigen Gesundheitsfachpersonen und die Bevölkerung ist die Teilnahme am EPD freiwillig.

Externer Link: Weitere Informationen zu den bundesrechtlichen Grundlagen zum EPD

Das neue Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG)

Um die Verbreitung und Nutzung des elektronischen Patientendossiers (EPD) gezielt zu fördern, hat der Bundesrat bereits 2022 beschlossen, das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) umfassend zu revidieren. Im Zuge dieser Überarbeitung entstand das neue Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG). Mit dieser grundlegenden Neuausrichtung soll das EPD in den kommenden Jahren durch das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) abgelöst werden.

Im Rahmen von DigiSanté stellt das künftige E‑GD ein Kernelement des Gesundheitsdatenraums Schweiz (Swiss Health Data Space; SwissHDS) dar und wird als strukturierender Bestandteil des nationalen Gesundheitsdaten-Ökosystems in den SwissHDS integriert. 

Bis das neue EGDG in Kraft tritt, gilt das EPDG weiterhin, und das jetzige System mit dem EPD bleibt voll funktionstüchtig. Neue EPD können jederzeit eröffnet und bestehende wie gewohnt genutzt werden.

Externer Link: Weitere Informationen zum EGDG

Externer Link: Weitere Informationen zu SwissHDS von DigiSanté