EPD-Zusatzdienste

Interoperable Zusatzdienste von (Stamm-)Gemeinschaften

Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) können Ärzte, Apotheker, Pflegende oder Therapeuten die wichtigsten Informationen einer Patientenbehandlung auf einer Austauschplattform ablegen. Mit dem Einverständnis der Patienten können andere Gesundheitsfachpersonen anschliessend diese Unterlagen online abrufen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Behandelnden rasch Zugang haben zu den wichtigsten Informationen ihrer Patienten. Neben dieser «ungerichteten Kommunikation» haben Gesundheitsfachpersonen auch das Bedürfnis, mit dem Einverständnis der Patienten Berichte, Befunde oder Überweisungen direkt mit anderen Behandelnden digital auszutauschen («gerichtete Kommunikation»). In diesem Zusammenhang ist in der eHealth-Strategie 2.0 die Rede von «EPD-nahen Anwendungen» oder allgemein von «EPD-Zusatzdiensten».

Empfehlungen für die Zusatzdienste

Das Dokument «Interoperable Zusatzdienste von (Stamm-)Gemeinschaften – Empfehlungen für die gerichtete Kommunikation» wurde in der Arbeitsgruppe «Zusatzdienste» von eHealth Suisse erarbeitet und nach einer öffentlichen Anhörung vom Steuerungsausschuss verabschiedet. Es enthält Vorschläge für schweizweite interoperable Zusatzdienste von (Stamm-)Gemeinschaften, insbesondere für die gerichtete Kommunikation zwischen Gesundheitseinrichtungen, welche Teil einer EDP-Gemeinschaft sind.

Letzte Änderung 28.11.2019