Das elektronische Patientendossier

Aktueller Stand

Ausgangslage

Die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) ist ein komplexes Zusammenspiel von rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und zahlreichen Akteuren. Neben den EPD-Gemeinschaften sind diese Akteure die Betreiber technischer Plattformen, die Anbieter von elektronischen Identifikationsmitteln, die Gesundheitseinrichtungen, die kantonalen Gesundheitsbehörden und die Patientenorganisationen.

Acht EPD-Gemeinschaften haben die Zertifizierung nach dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) erhalten. Keine weitere Organisation befindet sich im Zertifizierungsprozess. Der initiale Zertifizierungszyklus ist somit seit November 2022 abgeschlossen.

Interner Link: EPD-Gemeinschaften einsehen

Gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) müssen die Einrichtungen, die stationäre Behandlungen anbieten (Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser), seit April 2022 das EPD einsetzen können. Seit 2022 sind auch neu zugelassene Arztpraxen verpflichtet, das EPD anzubieten. Die Teilnahme am EPD ist freiwillig für alle anderen Gesundheitsfachpersonen, wie vor 2022 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Spitex-Dienstleistende oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.

Standortbestimmung


Per März 2024 wurden in der Schweiz bisher 53'474 EPD eröffnet. Aufgrund der Angaben der Stammgemeinschaften ist davon auszugehen, dass die weitere Entwicklung regional sehr unterschiedlich sein wird. Insbesondere bei den regionalen EPD-Gemeinschaften hängt das Tempo der Verbreitung von der finanziellen und organisatorischen Unterstützung der Standortkantone ab. Deshalb entwickelt sich auch das Netz der Eröffnungsstellen regional unterschiedlich. Momentan sind die EPD-Gemeinschaften dabei, die anschlusspflichtigen Spitäler, Heime und neu zugelassenen Arztpraxen aufzunehmen und zu integrieren.

Interner Link: Liste der Spitäler, Psychiatrie- und Reha-Kliniken, die am EPD angeschlossenen sind

Gleichzeitig werden die internen Prozesse optimiert, und neue Austauschformate befinden sich in der Entwicklung und Implementierung.

Interner Link: Weitere Informationen zu den Releases

Mit «Das EPD wirkt.» hat das BAG gemeinsam mit den Kantonen eine Partnerkampagne für die Sensibilisierung der Gesundheitsfachpersonen und der Bevölkerung lanciert. In der ersten Phase ab dem 30. Juni 2023 richtet sich die Kampagne an die Gesundheitsfachpersonen.

Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier (EPD) mit verschiedenen Massnahmen weiterentwickeln. An der Sitzung vom 28. Juni 2023 hat der Bundesrat die Vorlage zur umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) in die Vernehmlassung geschickt. Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen wird es jedoch noch mehrere Jahre dauern. Mit einer zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung soll daher die Finanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der umfassenden Gesetzesrevision sichergestellt werden.

Externer Link: Sie finden die Eckwerte der Revision auf der Webseite des BAG

Programmausschuss erwartet mehr Verbindlichkeit seitens aller Akteure

Der für das EPD zuständige Programmausschuss von Bund und Kantonen hat den Stand der Arbeiten zur Gewährleistung der Interoperabilität zwischen den Stammgemeinschaften zur Kenntnis genommen. Die übergreifenden Funktionalitäten zwischen den Plattformanbietern wurden inzwischen intensiv getestet und grösstenteils erfolgreich abgeschlossen, so dass der Datenaustausch zwischen den meisten (Stamm-)Gemeinschaften sichergestellt ist. Der Programmausschuss erwartet, dass die Anbindung der Leistungserbringer ans EPD beschleunigt wird, insbesondere jener, die gesetzlich bereits dazu verpflichtet sind (Spitäler und Pflegeheime).