Ausgangslage
Die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) ist ein komplexes Zusammenspiel von rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und zahlreichen Akteuren. Neben den EPD-Gemeinschaften sind diese Akteure die Betreiber technischer Plattformen, die Anbieter von elektronischen Identifikationsmitteln, die Gesundheitseinrichtungen, die kantonalen Gesundheitsbehörden und die Patientenorganisationen.
Gemäss dem heutigen Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) müssen die Einrichtungen, die stationäre Behandlungen anbieten (Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser), seit April 2022 das EPD einsetzen können. Seit 2022 sind auch neu zugelassene Arztpraxen verpflichtet, das EPD anzubieten. Die Teilnahme am EPD ist freiwillig für alle anderen Gesundheitsfachpersonen, wie vor 2022 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Spitex-Dienstleistende oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.
Stand der Verbreitung
Per Ende Oktober 2025 wurden in der Schweiz bisher 125'923 EPD eröffnet. Aufgrund der Angaben der Stammgemeinschaften ist davon auszugehen, dass die weitere Entwicklung regional unterschiedlich sein wird. Insbesondere bei den regionalen EPD-Gemeinschaften hängt das Tempo der Verbreitung von der finanziellen und organisatorischen Unterstützung der Standortkantone ab. Das Angebot der Stammgemeinschaften hinsichtlich der Online-Eröffnung oder der Eröffnung vor Ort (begleitete Eröffnung) hängt einerseits von der Strategie der Stammgemeinschaft, andererseits aber auch von den Kantonen ab. Der von den Stammgemeinschaften angebotene Online-Eröffnungsprozess ermöglicht es jeder in der Schweiz wohnhaften Person, ein EPD online zu eröffnen. Die Stammgemeinschaften und die Kantone entscheiden, ob die Beschaffung der elektronischen Identität und die Eröffnung des EPD kostenlos sind oder nicht.
Interner Link: Liste der zertifizierten (Stamm-)Gemeinschaften
Die (Stamm-)Gemeinschaften sind daran, die Gesundheitseinrichtungen (Spitäler, Apotheken, Heime, Arztpraxen usw.) an ihre EPD-Plattformen anzubinden. Das Netz der angeschlossenen Leistungserbringer entwickelt sich auch hier von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Interner Link: Liste der Spitäler, Psychiatrie- und Reha-Kliniken, die am EPD angeschlossenen sind
Das EPD entwickelt sich weiter: von der Totalrevision zum neuen Gesetz
Im Sommer 2023 hat der Bundesrat die Vorlage zur Totalrevision des EPDG in die Externer Link: Vernehmlassung geschickt. Die Rückmeldungen fielen mehrheitlich positiv aus. Kritisch beurteilt wurde insbesondere die dezentrale technische Infrastruktur. Als Reaktion auf die Rückmeldungen hat der Bundesrat am 27. September 2024 richtungsweisende Anpassungen beschlossen. Im Zuge dessen soll das EPDG durch das neue Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) abgelöst werden. Mit dieser grundlegenden Neuausrichtung wird aus dem EPD das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD). An seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz sowie die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Mit dem neuen Gesetz werden die Voraussetzungen für eine flächendeckende Verbreitung und eine systematische Nutzung des E-GD im gesamten schweizerischen Gesundheitswesen geschaffen, damit alle relevanten Gesundheitsinformationen ihren Weg in das E-GD finden. Dadurch sollen die Behandlungsqualität verbessert, die Patientensicherheit erhöht und gleichzeitig durch die Reduktion von Doppelspurigkeiten die Effizienz im Gesundheitswesen gesteigert werden.
Mit Abschluss der parlamentarischen Beratung wird der Bund die Beschaffung des zentralen Informationssystems starten und die Vernehmlassung des Ausführungsrechts zum EGDG eröffnen. Die anschliessende Umsetzung wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. Das heisst: Sollte die parlamentarische Beratung rasch abgeschlossen sein und alles planmässig verlaufen, kann das neue System voraussichtlich 2030 in Betrieb gehen.
Weiterentwicklung des EPD in der Übergangsphase
Auch während der Übergangsphase wird das elektronische Patientendossier (EPD) technisch weiterentwickelt. Die bestehenden Austauschformate werden weiterhin gepflegt und bei Bedarf erweitert, um den Austausch strukturierter Daten zwischen dem EPD und der Software von Gesundheitseinrichtungen zu ermöglichen.
Gemeinsam mit Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet eHealth Suisse bei Bedarf neue Austauschformate und veröffentlicht die entsprechenden technischen Spezifikationen. Dabei setzt sich eHealth Suisse konsequent für die Nutzung internationaler Standards wie HL7 FHIR ein. Für die Anbindung ans EPD sind die FHIR-Schnittstellen seit Juni 2025 gesetzlich verankert. Die (Stamm-)Gemeinschaften setzen diese bis spätestens Juni 2027 auf ihren Plattformen um. Das künftige elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) soll auf international bewährten Standards wie HL7 FHIR basieren und in den digitalen Gesundheitsdatenraum (Swiss Health Data Space – SwissHDS) integriert werden, sobald dieser realisiert ist.
Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass bestehende Daten einer EPD-Plattform problemlos und ohne Zusatzaufwand in neue Dossier-Umgebungen überführt werden können. Auch schon bestehende Schnittstellen zum EPD können migriert werden. Sofern eine medizinische Praxissoftware über die HL7 FHIR-Schnittstellen ans EPD angeschlossen wird, ist die Umstellung auf das neue E‑GD mit geringem Aufwand möglich.
Auch für Bürgerinnen und Bürger, die bereits ein EPD eröffnet haben, ändert sich nichts: Ihre Dossiers und Daten werden automatisch und nahtlos in das neue System überführt.
Externer Link: HL7 FHIR Schnittstellen für das EPD
Externer Link: Siehe Faktenblatt «Elektronisches Gesundheitsdossier – technische Aspekte»
Externer Link: Weitere Informationen zu SwissHDS von DigiSanté
Externer Link: Weitere Informationen zur Übergangsfinanzierung