Umsetzungshilfen

eHealth Suisse unterstützt die Versorgungsregionen bei ihren jeweiligen Umsetzungsprojekten, indem sie ihnen Umsetzungshilfen in Form von erläuternden Dokumenten zur Verfügung stellt.

Die Umsetzungshilfen sind rechtlich nicht verbindlich. Sie geben Hinweise, wie eine Aufgabe im Umfeld der digitalen Vernetzung angegangen werden kann. Die angesprochenen Akteure können selber entscheiden, ob sie sich an die Vorschläge und Empfehlungen halten wollen.

Kantonale Rechtsgrundlagen und Steuerungsinstrumente betreffend das EPD (überarbeitet per August 2023)

Die Umsetzungshilfe zeigt Kantonen auf, bei welchen Themen sie auf kantonaler Ebene ergänzend zum nationalen Recht (Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG) Rechtsgrundlagen schaffen sollten, damit das EPD seine beabsichtige Wirkung auf nationaler Ebene entfalten kann. Um die Kantone in diesem Prozess zu unterstützen, hat eHealth Suisse die Umsetzungshilfe «Rechtliche Anpassungen in den Kantonen» per August 2023 aktualisiert. Einerseits gibt das Papier einen Überblick über die in den Kantonen in den letzten Jahren vorgenommenen Anpassungen, andererseits dient eine Checkliste den Kantonen als Orientierungshilfe.

eRezept

Die Ausstellung eines Rezeptes/einer Verschreibung von Arzneimitteln geschieht seit Jahrzehnten handschriftlich mittels Rezeptblock. Über die letzten Jahre wurden diese vermehrt auch elektronisch erstellt und ausgedruckt. Die Umsetzungshilfe soll die Herausforderung und eine Unterstützung der weiteren Definition und Implementation des eRezeptes aus prozessualer Sicht bieten. Die Umsetzungshilfe richtet sich an alle Stakeholder, welche am Prozess eines eRezeptes beteiligt sind.

Prävention und Gesundheitsförderung im Rahmen des elektronischen Patientendossiers

Immer mehr Menschen in der Schweiz leiden an nicht übertragbaren Krankheiten. Deshalb haben Bund und Kantone eine nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten erarbeitet. Diese sieht in ihren Massnahmen u.a. vor, dass die strukturierte Erfassung von Daten zu präventiven Massnahmen im EPD gefördert werden soll. Damit die strukturierte Erfassung dieser Daten sowohl technisch umsetzbar wie auch den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten entspricht, hat  die Fédération Suisse des Patients in Zusammenarbeit mit der Stammgemeinschaft CARA, der Gesundheitsdirektion Freiburg und dem Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (RFSM) eine Umsetzungshilfe erarbeitet.

Vereinfachte Anzeige und Handhabung der Metadaten im EPD

Durch die Komplexität der Metadaten sinkt die Qualität der Klassifizierung. Dies hat zur Folge, dass die Suche nach Dokumenten erschwert ist und das Risiko Dokumente zu übersehen steigt. Ursachen für die Komplexität der Metadaten können sehr verschieden sein. Eine Ursache ist die technische Umsetzung im Portal und den Primärsystemen. Diese Umsetzungshilfe soll (Stamm-)Gemeinschaften, Spitälern und Primärsystemherstellern konkrete Umsetzungsvorschläge für die Verbesserungen der Anzeige und Handhabung der Metadaten beschreiben.

Einführung Medikationsplan im EPD – Prozesse im Alltag

Aktuelle Medikationsdaten sind für Patientinnen und Patienten sowie für Gesundheitsfachpersonen eine der am häufigsten und wichtigsten Informationen für die Behandlung. Patienten und Gesundheitsfachpersonen sollten daher im elektronischen Patientendossier (EPD) jederzeit Zugang zu möglichst aktuellen Medikationsinformationen haben.

Für den korrekten Umgang mit Medikationsinformationen im EPD wurde eine Umsetzungshilfe erarbeitet. Die Umsetzungshilfe beschreibt die Erfassung und Verfügbarkeit einer möglichst vollständigen Liste der Medikamente im EPD, die Patientinnen und Patienten aktuell einnehmen sollten oder Medikamente welche sie eigenständig einnehme.

Umsetzunghilfen für EPD-Anbindungen für Primärsysteme

Die Umsetzungshilfe von eHealth Suisse umfasst einen Kriterienkatalog, der von Gesundheitseinrichtungen für EPD-konforme IT-Beschaffungen verwendet werden kann. Er beinhaltet die Anforderungen für eine (tiefe) EPD-Anbindung und kann modular, je nach Fragestellung, eingesetzt werden. Das Dokument richtet sich an Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen, die sich mit der eigenen EPD-Anbindung auseinandersetzen. Auch die Kantone als Verantwortliche der Gesundheitsversorgung sind angesprochen.

eHealth Suisse hat eine themenspezifische Website aufgebaut. Auf dieser werden Primärsystemhersteller die technische EPD-Anbindungsfähigkeit ihres Produkts selber deklarieren und einem breiteren Publikum bekannt machen können. Zu diesem Zweck haben wir auch eine Umsetzungshilfe für diese Selbstdeklaration veröffentlicht.

Umsetzungshilfe: PACS Anbindung

Im Verlauf einer medizinischen Behandlung werden auch Bilddaten ausgetauscht, die im Rahmen von bildgebenden Verfahren wie radiologischen Untersuchungen entstehen. Die technische Umsetzungshilfe von eHealth Suisse hat zum Ziel, den (Stamm-)Gemeinschaften sowie den EPD-Plattformanbietern eine Hilfestellung für die Anbindung von DICOM-Archiven an die EPD-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Gemäss den geltenden rechtlichen Grundlagen müssen (Stamm‑)Gemeinschaften sicherstellen, dass die Anbindung von Bildarchiven ans EPD IHE-konform passiert. Die Umsetzungshilfe beschreibt zwei Anbindungsvarianten: Das Bereitstellen von DICOM-Inhalten durch ein EPD-konformes DICOM-Archiv oder mit Hilfe eines XDS-I Adapters für nicht konforme Archive. 

Mögliche Massnahmen zur EPD-Befähigung der Bevölkerung

eHealth Suisse hat in Zusammenarbeit mit den Patientenorganisationen, Gesundheitsligen und weiteren Non-Profit-Organisationen im Gesundheitsbereich sowie Stammgemeinschaften und den Kantonen eine Umsetzungshilfe erarbeitet. Diese soll die genannten Organisationen bei der Lancierung von Massnahmen unterstützen mit dem Ziel die Bevölkerung EPD kompetent zu machen.

Pilotbetriebsphase

(Stamm)Gemeinschaften können ihre Betriebsrisiken verringern, indem sie das EPD mit einer Pilotbetriebsphase einführen. Damit lassen sich betriebliche Abläufe zunächst in einem begrenzten Kreis von Pflegeeinrichtungen, Patientinnen und Patienten testen und optimieren.
Die Umsetzungshilfe beschreibt die einzelnen Schritte dieser Pilotphase sowie die Aktivitäten, die (Stamm)Gemeinschaften durchführen können. Die Umsetzung einer Pilotbetriebsphase ist freiwillig

Health Provider Directory

Der Health Provider Directory (HPD) ist das nationale Verzeichnis der registrierten Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen im EPD und Bestandteil der zentralen Abfragedienste. Die Information über registrierte Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen ist wichtig für die Patientinnen und Patienten, damit sie Zugriffsrechte vergeben oder entziehen können. Um eine für Patientinnen und Patienten verständliche und nachvollziehbare Struktur im HPD abzubilden und die Vergabe der Zugriffsrechte einfach zu gestalten, wurde eine Umsetzungshilfe für die Erfassung von Gesundheitseinrichtungen, Gesundheitsfachpersonen und Gruppen von Gesundheitsfachpersonen im HPD für die (Stamm-) Gemeinschaften erarbeitet.

Harmonisierung der IdP Renew Transaktion

Die technischen Vertreter der Herausgeber von Authentisierungsmitteln (Identity Provider) und Anbieter von EPD Plattformen haben sich auf eine Erweiterung der IdP Renew Transaktion um ein zusätzliches Element zur Erhöhung der Datensicherheit geeinigt. Die IdP Renew Transaktion wird von den EPD Plattformen, Primärsystemen, sowie den Portalen für Patienten und Gesundheitsfachpersonen genutzt, um eine Benutzersession zu verlängern, ohne dass sich der Benutzer wieder neu anmelden muss. In den Konferenzen haben die Vertreter der Anbieter beschlossen, die Transaktion um einer Signatur zu erweitern, welche das anfragende System eindeutig identifiziert. Die Erweiterung geht damit über die verpflichtenden Sicherheitsmassnahmen hinaus, ohne den Aufwand der Implementierung nennenswert zu erhöhen. 

Rollen und Zuständigkeiten in der Kommunikation zur EPD-Einführung

Weil das EPD dezentral eingeführt wird, müssen die Kommunikationsaktivitäten auf nationaler und kantonaler Ebene eng koordiniert werden. Deshalb hat eine Arbeitsgruppe unter Leitung von eHealth Suisse zusammen mit dem BAG, der GDK sowie Vertretern von Kantonen und Stammgemeinschaften eine Umsetzungshilfe für die Regelung der Zuständigkeiten in der Kommunikation erarbeitet. Anhand von Fallbeispielen wurden die Rollen sowie die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der an der Einführung beteiligten Akteuren geprüft und konkretisiert. Die vorliegende Regelung bezieht sich auf die Frage «Wer kommuniziert?» und betrifft die Akteure Bund, Kantone, eHealth Suisse und (Stamm-)Gemeinschaften. Für andere Organisationen, die zum EPD kommunizieren, dienen diese Regelungen als Orientierung.

Wechsel der Stammgemeinschaften

Die Bürgerinnen und Bürger können frei wählen, bei welchem Anbieter – einer sogenannten Stammgemeinschaft – sie ein elektronisches Patientendossier eröffnen und führen möchten. Dazu gehört auch das Recht, jederzeit die Stammgemeinschaft zu wechseln. Damit ein solcher Wechsel möglich ist, haben die Stammgemeinschaften gemeinsam in einer temporären Arbeitsgruppe die Migration eines EPD von Anbieter zu Anbieter definiert. Die Ergebnisse sind in der Umsetzungshilfe «Wechsel der Stammgemeinschaft» festgehalten.

Funktionsabnahmen in EPD-Produktivumgebungen

Die (Stamm-)Gemeinschaften nutzen eine komplexe Infrastruktur mit IT-Systemen unterschiedlicher Betreiber, die miteinander vernetzt sind. Bei Anpassungen können Fehler auftreten, die dazu führen, dass das Gesamtsystem nicht mehr korrekt funktioniert. Damit die Gemeinschaften diese fehlerhaften Veränderungen rasch feststellen können, wurde die Umsetzungshilfe «Funktionsabnahmen in EPD-Produktivumgebungen» erarbeitet, die ein entsprechendes Konzept zur Sicherstellung der Qualität und Interoperabilität des EPD enthält.

Behandlungsrelevante Informationen

Die Umsetzungshilfe «Behandlungsrelevante Informationen» richtet sich an die (Stamm-)Gemeinschaften und ihre angeschlossenen Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen, die für die Umsetzung des EPD zuständig sind. Sie formuliert Empfehlungen, welche Dokumente ins EPD hochgeladen werden sollen (Medikation, Berichte, Diagnosen u.a.). Die Umsetzungshilfe beinhaltet Entscheidbäume für Behandelnde und Patienten, mit deren Hilfe beurteilt werden kann, welche Informationen EPD-relevant sind. Den Stammgemeinschaften wird zudem empfohlen, ihren Patienten Vorlagen in den Bereichen Verfügung, Notfalldaten und Organspende für den EPD-Upload zur Verfügung zu stellen. Eine Wegleitung zum Umgang mit Metadaten und Sortier- und Suchfunktionen rundet das Dokument ab.

Identifikation von Hilfspersonen beim EPD

Gesundheitsfachpersonen können «Hilfspersonen» einsetzen, die an ihrer Stelle Daten und Dokumente im EPD bearbeiten. Damit diese auf das elektronische Patientendossier zugreifen können, erhalten Sie zur eindeutigen Identifikation eine Global Location Number (GLN) und werden in der Datenbank der Stiftung Refdata referenziert. Im Rahmen einer temporären Arbeitsgruppe wurden für den GLN-Vergabeprozess zwei Optionen definiert. Die vorliegende Umsetzungshilfe beschreibt diese zwei Möglichkeiten für die (Stamm-)Gemeinschaften, um Hilfspersonen bei der Stiftung Refdata eindeutig identifizieren und referenzieren zu lassen.

Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgesetzgebung auf (Stamm-)Gemeinschaften

Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 stellte sich die Frage, ob sie auch für Stammgemeinschaften und das EPD Anwendung findet. Zu diesem Zweck hat eHealth Suisse eine Umsetzungshilfe in Auftrag gegeben. Diese erläutert, in welchen Fällen die EU-Datenschutzgesetzgebung ausserhalb der EU zur Anwendung gelangt, was es dabei zu beachten gilt und welche Auswirkungen sich für die Stammgemeinschaften und Gemeinschaften ergeben. Im Weiteren zeigt sie auf, wie sich eine Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgesetzgebung unter gewissen Voraussetzungen vermeiden lässt.

Stellvertretungen im EPD

Wenn jemand sein EPD nicht selber verwalten kann oder will, kann diese Aufgabe an eine Stellvertreterin oder an einen Stellvertreter übertragen. Das Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier EPDG macht jedoch nur wenige Aussagen dazu, wer und in welchen Fällen eine Stellvertretung übernehmen kann. Es wird jeweils auf die zivilrechtlichen Bestimmungen verwiesen. Für mehr Klarheit, wie diese Bestimmungen im Fall des EPD auszulegen sind, hat eHealth Suisse auf mehrfachen Wunsch hin die Umsetzungshilfe «Stellvertretungen im EPD» erarbeitet. Sie enthält Richtlinien für die Praxis – beispielsweise was die altersmässige Kategorisierung für Kinder und Jugendliche angeht –, Entscheidbäume zum Vorgehen für alle Altersgruppen, Formular-Vorlagen und Hintergrundinformationen. Das Factsheet gibt die wichtigsten Punkte der Umsetzungshilfe wieder.

Konvertierung von PDF-Dateien beim EPD-Hochladen

Da im EPD nur bestimmte Dateiformate in bestimmten Ausprägungen zugelassen sind, müssen Original-Dokumente vor dem Hochladen teilweise noch in das EPDG-konforme Format konvertiert werden; im Falle von PDFs in die archivierungssicheren PDF/A-1 und PDF/A-2. Eine temporäre Arbeitsgruppe aus Mitgliedern vom BAG, Stammgemeinschaften, Software-Fachpersonen und eHealth Suisse hat verschiedene Lösungswege zur Konvertierung erörtert. Daraus resultiert die kurze Umsetzungshilfe.

Einwilligung zur Eröffnung eines EPD

Die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers (EPD) ist für die Patientinnen und Patienten freiwillig. Ihre Einwilligung ist deshalb ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum EPD. Zuständig für das Einholen dieser informierten Einwilligung sind die Stammgemeinschaften. Die neue Umsetzungshilfe von eHealth Suisse, «Einwilligung zur Eröffnung eines EPD», unterstützt sie in diesem Prozess. Sie zeigt die rechtlichen Anforderungen auf und formuliert Empfehlungen zum Ablauf, den Rollen und den Hilfsmitteln. Ausserdem finden sich darin unverbindliche Vorlagen für die Patienteninformation und das Einwilligungsformular.

Erfahrungen aus dem Projekt „Mon Dossier Médical“

Die dezentrale Umsetzung des elektronischen Patientendossiers EPD hat zur Folge, dass sich in vielen Kantonen und zukünftigen EPD-Gemeinschaften derzeit die gleichen Fragen stellen: Wie führen wir das EPD in den Alltag der Gesundheitsfachpersonen ein? Wie motivieren wir die Patientinnen und Patienten zur Teilnahme? Wie ist mit ethisch schwierigen Fragen umzugehen? Der Kanton Genf führt seit einigen Jahren mit MonDossierMédical ein Projekt, das bereits sehr viele Elemente des EPD umsetzt und somit wertvolle Erfahrungen mit digitalen Patientendossiers gesammelt hat. eHealth Suisse hat deshalb eine Umsetzungshilfe erarbeitet, in der die Genfer Erfahrungen festgehalten und Hinweise für andere EPD-Umsetzer beschrieben werden.

Datenschutz und Datensicherheit im EPD

Datenschutz und Datensicherheit sind zentrale Themen im elektronischen Patientendossier (EPD). Entsprechend sieht das EPD-Recht dazu zahlreiche und strenge technische und organisatorische Massnahmen vor. Wie eine Gemeinschaft diese umsetzen kann, beschreibt die Umsetzungshilfe „Datenschutz & Datensicherheit im EPD“.

Finanzierung von Gemeinschaften

Das Bundesgesetz zum elektronischen Patientendossier (EPDG) enthält keine Vorgaben zur Finanzierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften. Deshalb beleuchtete eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von eHealth Suisse 2016 die bestehende Situation und den Wissensstand. Ihr Kernergebnis  ist eine Checkliste – unterteilt in die Module «Vision», «Strategie» und «Finanzierungsmodell». Diese Module weisen schrittweise auf die relevanten Fragestellungen einer Betriebsfinanzierung von Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft hin, wodurch sich auch allfällige Umsetzungshürden frühzeitig identifizieren lassen. Ergänzend zur Checkliste verweist die Umsetzungshilfe auf bestehende Lösungsansätze zur Überwindung der Finanzierungsproblematik von Stammgemeinschaften und Gemeinschaften.

Letzte Änderung 17.08.2023