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Umsetzungshilfen

eHealth Suisse unterstützt die Kantone, (Stamm-)Gemeinschaften und anderen Akteure bei der Umsetzung des elektronischen Patientendossiers (EPD) und den damit verbundenen Projekten. Sie stellt ihnen Umsetzungshilfen in Form von erläuternden Dokumenten zur Verfügung.

Die Umsetzungshilfen sind rechtlich nicht verbindlich. Sie geben Hinweise, wie eine Aufgabe im Umfeld der digitalen Vernetzung angegangen werden kann. Die angesprochenen Akteure können selber entscheiden, ob sie sich an die Vorschläge und Empfehlungen halten wollen.

Die Umsetzungshilfe zeigt Kantonen auf, bei welchen Themen sie auf kantonaler Ebene ergänzend zum nationalen Recht (Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG) Rechtsgrundlagen schaffen sollten, damit das EPD seine beabsichtige Wirkung auf nationaler Ebene entfalten kann. Um die Kantone in diesem Prozess zu unterstützen, hat eHealth Suisse die Umsetzungshilfe «Rechtliche Anpassungen in den Kantonen» per August 2023 aktualisiert. Einerseits gibt das Papier einen Überblick über die in den Kantonen in den letzten Jahren vorgenommenen Anpassungen, andererseits dient eine Checkliste den Kantonen als Orientierungshilfe.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Rechtliche Anpassungen in den Kantonen (1.1 MB, 14.09.23)

Die Ausstellung eines Rezepts/einer Verschreibung von Arzneimitteln geschieht seit Jahrzehnten handschriftlich mittels Rezeptblock. Über die letzten Jahre wurden Rezepte vermehrt auch elektronisch erstellt und ausgedruckt. Die Umsetzungshilfe soll die Herausforderung umreissen und eine Unterstützung der weiteren Definition und Implementation des eRezepts aus prozessualer Sicht bieten. Die Umsetzungshilfe richtet sich an alle Stakeholder, die am Prozess eines eRezepts beteiligt sind.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Prozessanalyse eRezept (796 KB, 03.10.23)

Immer mehr Menschen in der Schweiz leiden an nicht übertragbaren Krankheiten. Deshalb haben Bund und Kantone eine nationalen Strategie zur Prävention nicht übertragbarer Krankheiten erarbeitet. Diese sieht u. a. vor, dass die strukturierte Erfassung von Daten zu präventiven Massnahmen im EPD gefördert werden soll. Damit dies sowohl technisch umsetzbar ist wie auch den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten entspricht, hat die Fédération Suisse des Patients in Zusammenarbeit mit der Stammgemeinschaft CARA, der Gesundheitsdirektion Freiburg und dem Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (RFSM) eine Umsetzungshilfe erarbeitet.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Prävention und Gesundheitsförderung im Rahmen des EPD (956 KB, 06.10.23)

Die Praxiserfahrung hat gezeigt, dass die Vergabe der Metadaten und die Klassifizierung von Dokumenten keine leichte Aufgabe für Fachpersonen und Patientinnen und Patienten ist. Eine Ursache ist die technische Umsetzung im Portal und den Primärsystemen. Diese Umsetzungshilfe soll (Stamm-)Gemeinschaften, Spitälern und Primärsystemanbietern konkrete Umsetzungsvorschläge für die Verbesserungen der Anzeige und Handhabung der Metadaten beschreiben.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Vereinfachte Anzeige und Handhabung der Metadaten im EPD (2.7 MB, 06.10.23)

Aktuelle Medikationsdaten sind für Patientinnen und Patienten sowie für Gesundheitsfachpersonen eine der am häufigsten benötigten und wichtigsten Informationen für die Behandlung. Patientinnen und Patienten und Gesundheitsfachpersonen sollten daher im EPD jederzeit Zugang zu möglichst aktuellen Medikationsinformationen haben.

Die Umsetzungshilfe für den korrekten Umgang mit Medikationsinformationen im EPD beschreibt die Erfassung und Verfügbarkeit einer möglichst vollständigen Liste der Medikamente im EPD, die Patientinnen und Patienten zu diesem Zeitpunkt einnehmen sollten oder die sie eigenständig einnehmen.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Einführung Medikationsplan - Prozesse im Alltag (745 KB, 03.10.23)

Die Umsetzungshilfe von eHealth Suisse umfasst einen Kriterienkatalog, den Gesundheitseinrichtungen für EPD-fähige IT-Beschaffungen verwenden können. Er beinhaltet die Anforderungen für eine (tiefe) EPD-Anbindung und kann modular, je nach Fragestellung, eingesetzt werden. Das Dokument richtet sich an Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen, die sich mit der eigenen EPD-Anbindung auseinandersetzen. Auch die Kantone als Verantwortliche der Gesundheitsversorgung sind angesprochen.

eHealth Suisse stellt zwei Internetseiten für die Selbstdeklaration der Primärsystemanbieter und Konnektoren über die EPD-Anbindungsfähigkeit ihres Produkts bereit. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der Industrie erarbeitet.

Externer Link: Checkliste für die Anbindung von Primärsystemen ans EPD (951 KB, 03.10.23)

Externer Link: Umsetzungshilfe: Selbstdeklaration für die Anbindung ans EPD (932 KB, 06.10.23)

Externer Link: Umsetzungskonzept und Regelwerk Selbstdeklaration für technische EPD-Anbieter (932 KB, 06.10.23)

Im Verlauf einer medizinischen Behandlung werden auch Bilddaten ausgetauscht, die im Rahmen von bildgebenden Verfahren wie radiologischen Untersuchungen entstehen. Die technische Umsetzungshilfe hat zum Ziel, den (Stamm-)Gemeinschaften sowie den EPD-Plattformanbietern eine Hilfestellung für die Anbindung von DICOM-Archiven an die EPD-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Gemäss den geltenden rechtlichen Grundlagen müssen (Stamm )Gemeinschaften sicherstellen, dass die Anbindung von Bildarchiven ans EPD IHE-konform passiert. Die Umsetzungshilfe beschreibt zwei Anbindungsvarianten: Das Bereitstellen von DICOM-Inhalten durch ein EPD-konformes DICOM-Archiv oder mit Hilfe eines XDS-I Adapters für nicht konforme Archive.

Externer Link: Umsetzungshilfe: PACS-Anbindung (2 MB, 06.10.23)

eHealth Suisse hat in Zusammenarbeit mit den Patientenorganisationen, Gesundheitsligen und weiteren Non-Profit-Organisationen im Gesundheitsbereich sowie Stammgemeinschaften und den Kantonen eine Umsetzungshilfe erarbeitet. Diese soll die genannten Organisationen bei der Lancierung von Massnahmen unterstützen mit dem Ziel, die Bevölkerung EPD-kompetent zu machen.

Externer Link: Umsetzungshilfe: EPD-Befähigung der Bevölkerung (853 KB, 06.10.23)

(Stamm)Gemeinschaften können ihre Betriebsrisiken verringern, indem sie das EPD mit einer Pilotbetriebsphase einführen. Damit lassen sich betriebliche Abläufe zunächst in einem begrenzten Kreis von Pflegeeinrichtungen, Patientinnen und Patienten testen und optimieren.

Die Umsetzungshilfe beschreibt die einzelnen Schritte dieser Pilotphase sowie die Aktivitäten, die (Stamm)Gemeinschaften durchführen können. Die Umsetzung einer Pilotbetriebsphase ist freiwillig.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Pilotbetriebsphase (540 KB, 06.10.23)

Der Health Provider Directory (HPD) ist das nationale Verzeichnis der registrierten Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen im EPD und Bestandteil der zentralen Abfragedienste. Die Information über registrierte Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen ist wichtig für die Patientinnen und Patienten, damit sie Zugriffsrechte vergeben oder entziehen können. Um eine für Patientinnen und Patienten verständliche und nachvollziehbare Struktur im HPD abzubilden und die Vergabe der Zugriffsrechte einfach zu gestalten, wurde eine Umsetzungshilfe für die Erfassung von Gesundheitseinrichtungen, Gesundheitsfachpersonen und Gruppen von Gesundheitsfachpersonen im HPD für die (Stamm-) Gemeinschaften erarbeitet.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Health Provider Directory HPD (536 KB, 06.10.23)

Die technischen Vertreter der Herausgeber von Identifikationsmitteln (Identity Provider, IdP) und der Anbieter von EPD-Plattformen haben sich auf eine Erweiterung der IdP Renew Transaction um ein zusätzliches Element zur Erhöhung der Datensicherheit geeinigt. EPD-Plattformen, Primärsysteme sowie die Portale für Patientinnen und Patienten und Gesundheitsfachpersonen nutzen die IdP Renew Transaction, um eine Benutzersession zu verlängern, ohne dass eine neue Anmeldung nötig ist. Die Transaktion wurde um eine Signatur erweitert, die das anfragende System eindeutig identifiziert. Die Erweiterung geht damit über die verpflichtenden Sicherheitsmassnahmen hinaus, ohne den Aufwand der Implementierung nennenswert zu erhöhen.

Externer Link: Umsetzungshilfe: IdP Renew Transaction (572 KB, 06.10.23)

Weil das EPD dezentral eingeführt wird, müssen die Kommunikationsaktivitäten auf nationaler und kantonaler Ebene eng koordiniert werden. Deshalb hat eine Arbeitsgruppe unter Leitung von eHealth Suisse zusammen mit dem BAG, der GDK sowie Vertretungen von Kantonen und Stammgemeinschaften eine Umsetzungshilfe für die Regelung der Zuständigkeiten in der Kommunikation erarbeitet. Anhand von Fallbeispielen wurden die Rollen und Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteure geprüft und konkretisiert. Die vorliegende Regelung bezieht sich auf die Frage «Wer kommuniziert?» und betrifft die Akteure Bund, Kantone, eHealth Suisse und (Stamm-)Gemeinschaften. Für andere Organisationen, die zum EPD kommunizieren, dient die Regelung als Orientierung.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Rollen und Kompetenzen Kommunikation EPD (357 KB, 06.10.23)

Die Bürgerinnen und Bürger können frei wählen, bei welchem Anbieter – einer sogenannten Stammgemeinschaft – sie ein elektronisches Patientendossier eröffnen und führen möchten. Dazu gehört auch das Recht, jederzeit die Stammgemeinschaft zu wechseln. Damit ein solcher Wechsel möglich ist, haben die Stammgemeinschaften gemeinsam die Migration eines EPD von Anbieter zu Anbieter definiert.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Wechsel der Stammgemeinschaft (1 MB, 06.10.23)

Die (Stamm-)Gemeinschaften nutzen eine komplexe Infrastruktur mit IT-Systemen unterschiedlicher Betreiber, die miteinander vernetzt sind. Bei Anpassungen können Fehler auftreten, die dazu führen, dass das Gesamtsystem nicht mehr korrekt funktioniert. Damit die Gemeinschaften diese fehlerhaften Veränderungen rasch feststellen können, wurde die Umsetzungshilfe «Funktionsabnahmen in EPD-Produktivumgebungen» erarbeitet, die ein entsprechendes Konzept zur Sicherstellung der Qualität und der Interoperabilität des EPD enthält.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Funktionsabnahmen in EPD-Produktivumgebungen (1.6 MB, 05.10.23)

Die Umsetzungshilfe richtet sich an die (Stamm-)Gemeinschaften und ihre angeschlossenen Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen, die für die Umsetzung des EPD zuständig sind. Sie formuliert Empfehlungen, welche Dokumente ins EPD hochgeladen werden sollen (Medikation, Berichte, Diagnosen u. a.). Sie beinhaltet Entscheidbäume für Behandelnde und Patientinnen und Patienten, mit deren Hilfe beurteilt werden kann, welche Informationen EPD-relevant sind. Den (Stamm-)Gemeinschaften wird zudem empfohlen, ihren Patientinnen und Patienten Vorlagen in den Bereichen Verfügung, Notfalldaten und Organspende für den EPD-Upload zur Verfügung zu stellen. Eine Wegleitung zum Umgang mit Metadaten und Sortier- und Suchfunktionen rundet das Dokument ab.

Externer Link: Factsheet: Behandlungsrelevante Informationen (1.6 MB, 20.09.23)

Gesundheitsfachpersonen können «Hilfspersonen» einsetzen, die an ihrer Stelle Daten und Dokumente im EPD bearbeiten. Damit diese auf das elektronische Patientendossier zugreifen können, erhalten Sie zur eindeutigen Identifikation eine Global Location Number (GLN) und werden in der Datenbank der Stiftung Refdata referenziert. Die Umsetzungshilfe beschreibt zwei Möglichkeiten für die (Stamm-)Gemeinschaften, um Hilfspersonen bei der Stiftung Refdata eindeutig identifizieren und referenzieren zu lassen.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Vergabeprozess für die GLN für Hilfspersonen (505 KB, 06.10.23)

Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 stellte sich die Frage, ob sie auch für Stammgemeinschaften und das EPD Anwendung findet. Zu diesem Zweck hat eHealth Suisse eine Umsetzungshilfe in Auftrag gegeben. Diese erläutert, in welchen Fällen die EU-Datenschutzgesetzgebung ausserhalb der EU zur Anwendung gelangt, was es dabei zu beachten gilt und welche Auswirkungen sich für die Stammgemeinschaften und Gemeinschaften ergeben. Weiter zeigt sie auf, wie sich eine Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgesetzgebung unter gewissen Voraussetzungen vermeiden lässt.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Anwendbarkeit DSGVO (434 KB, 05.10.23)

Wer sein EPD nicht selber verwalten kann oder will, kann diese Aufgabe an eine Stellvertreterin oder an einen Stellvertreter übertragen. Das Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) macht jedoch nur wenige Aussagen dazu, wer und in welchen Fällen eine Stellvertretung übernehmen kann. Es wird jeweils auf die zivilrechtlichen Bestimmungen verwiesen. Die Umsetzungshilfe enthält Richtlinien für die Praxis – beispielsweise was die altersmässige Kategorisierung für Kinder und Jugendliche angeht –, Entscheidbäume zum Vorgehen für alle Altersgruppen, Formular-Vorlagen und Hintergrundinformationen. Das Factsheet gibt die wichtigsten Punkte der Umsetzungshilfe wieder.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Stellvertretungen im EPD (718 KB, 14.09.23)

Externer Link: Factsheet: Stellvertretungen im EPD (465 KB, 09.09.23)

Die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers (EPD) ist für die Patientinnen und Patienten freiwillig. Ihre Einwilligung ist deshalb ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum EPD. Zuständig für das Einholen dieser informierten Einwilligung sind die Stammgemeinschaften. Die Umsetzungshilfe zeigt die rechtlichen Anforderungen auf und formuliert Empfehlungen zum Ablauf, den Rollen und den Hilfsmitteln. Ausserdem finden sich darin unverbindliche Vorlagen für die Patienteninformation und das Einwilligungsformular.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Einwilligung zur Eröffnung eines EPD (597 KB, 14.09.23)

Externer Link: Patienteninformation in Leichter Sprache