Revision der Verordnung des EDI über das EPD
Im Rahmen der Jahresrevisionen des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) sammeln das BAG und eHealth Suisse Anregungen zur Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers (EPD).
Diese fliessen in die Überarbeitung der Verordnung des EDI über das EPD (EPDV-EDI) mit ihren Anhängen ein. Die Revision umfasst die Anpassung verschiedener Anhänge der EPDV-EDI, um beispielsweise technische Unklarheiten zu präzisieren, die während der Zertifizierungsverfahren aufgetreten sind oder den technischen Spezialistinnen und Spezialisten der Plattform- und Primärsystemanbieter aufgefallen sind.
Die revidierte EPDV-EDI ist am 1. Juni 2025 in Kraft getreten. Eine zentrale Neuerung ist die Aufnahme des Austauschformats eÜberweisungsbericht in Anhang 4 der EPDV-EDI. Dadurch können künftig noch mehr medizinische Daten strukturiert im EPD bereitgestellt und abgerufen werden. Zudem werden neue technische Schnittstellen für den Datenaustausch eingeführt, die auf dem modernen und international etablierten Standard FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources) basieren. Um diesen Standard rechtlich zu verankern und sicher nutzen zu können, wurde gleichzeitig ein neues Anmeldeverfahren (OAuth/OpenID Connect) eingeführt. Mit Artikel 8 Buchstabe d EPDV-EDI wurde ausserdem eine Übergangsfrist von zwei Jahren festgelegt. Das heisst: Akteurinnen und Akteure haben bis zum 31. Mai 2027 Zeit, die neuen Anforderungen und technischen Weiterentwicklungen im EPD umzusetzen.