EPD-Komponenten Gemeinschaften
Komponenten der (Stamm-)Gemeinschaften
Die EPD-Gemeinschaften haben im technischen Bereich hohen Anforderungen zu genügen. Für Stammgemeinschaften, die neben Gesundheitspersonen und -institutionen auch Patientinnen und Patienten aufnehmen, sind die Anforderungen noch umfassender. (Stamm-)Gemeinschaften sind innerhalb der EPD-Architektur für folgende Komponenten verantwortlich:
- Master Patient Index (MPI): Diese Software-Komponente soll nur einmal pro (Stamm-)Gemeinschaft aufgebaut werden und verwaltet innerhalb der (Stamm-)Gemeinschaft die Patientenidentitäten.
- EPD-Dokumenten-Register (IHE XDS Registry): Auch diese Software-Komponente soll nur einmal pro (Stamm-)Gemeinschaft aufgebaut werden. Sie verwaltet die Verweise auf die EPD-Dokumente in den EPD-Dokumenten-Ablagen (IHE XDS Repositories)
- EPD-Dokumenten-Ablage (IHE XDS Repository): In dieser Ablage werden die EPD-Dokumente der Gemeinschaft abgespeichert. Sie muss mindestens einmal, kann aber auch mehrfach in einer (Stamm-)Gemeinschaft vorhanden sein.
- Identitätsverwaltung von Patientinnen und Patienten und Gesundheitsfachpersonen: Jede (Stamm-)Gemeinschaft muss alle für das EPD registrierten Gesundheitsfachpersonen verwalten und sicherstellen, dass diese nur über eine zwei-Faktor-Authentisierung in das EPD-System gelangen. Die Stammgemeinschaften müssen zusätzlich alle Identitäten ihrer Patientinnen und Patienten verwalten und deren zwei-Faktor-Authentisierung sicherstellen. Sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die Gesundheitsfachpersonen benötigen dafür eine elektronische Identität (eID)
- Zugangsportal für Gesundheitsfachpersonen: Jede (Stamm-)Gemeinschaft muss ein Zugangsportal für seine registrierten Gesundheitsfachpersonen bereitstellen, sofern diese nicht direkt über ihr Primärsystem auf das EPD zugreifen können. Das Zugangsportal ermöglicht den Gesundheitsfachpersonen die Einsicht in die EPD-Dokumente ihrer Patientinnen und Patienten.
- Patientenportal einer Stammgemeinschaft: Jede Stammgemeinschaft muss ihren Patientinnen und Patienten ein Patientenportal anbieten, über welches sie Einsicht in ihre EPD-Dokumente und zu den Zugriffsprotokollen erhalten und die Zugriffsberechtigungen verwalten können, das heisst Zugriffsrechte an Gesundheitsfachpersonen vergeben und entziehen. Zusätzlich sollen die Patientinnen und Patienten via Patientenportal eigene Dokumente in ihr EPD einstellen können.
- EPD-Berechtigungssystem: Diese Software-Komponente innerhalb der (Stamm-)Gemeinschaft muss sicherstellen, dass alle Berechtigungseinstellungen der EPD-Nutzenden korrekt umgesetzt werden. Insbesondere dürfen nicht berechtigte Personen keine EPD-Dokumente einsehen.
- EPD-Protokollierungssystem: Diese Software-Komponente innerhalb der (Stamm-)Gemeinschaft muss sicherstellen, dass alle Aktionen korrekt protokolliert werden und bei Bedarf dem Patienten lesefreundlich aufbereitet in sein EPD eingestellt werden. Das betrifft insbesondere alle erfolgreichen und versuchten Zugriffe auf die EPD-Dokumente des Patienten.