Vernehmlassung der umfassenden Revision des EPDG
Der Bundesrat will das EPD mit gezielten Massnahmen weiterentwickeln und damit den Nutzen für Patientinnen und Patienten, Ärzteschaft, Pflegende, Spitäler, Heime und alle weiteren Gesundheitseinrichtungen erhöhen.
Der Bundesrat will das EPD mit gezielten Massnahmen weiterentwickeln und damit den Nutzen für Patientinnen und Patienten, Ärzteschaft, Pflegende, Spitäler, Heime und alle weiteren Gesundheitseinrichtungen erhöhen. So soll das EPD künftig von allen Fachpersonen im Gesundheitsbereich angewandt werden müssen, nicht nur im stationären Bereich, sondern auch den Arztpraxen, Apotheken oder in ambulanten Therapien. Zudem soll für alle Menschen in der Schweiz kostenlos ein EPD eröffnet werden. An der Sitzung vom 28. Juni 2023 hat der Bundesrat entsprechend die Vorlage zur umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung läuft bis zum 19. Oktober 2023.
Externer Link: Aktuelle Informationen zu den Revisionsvorhaben zum EPDG