Verbreitung des EPD in der Schweiz
Ausgangslage
Die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) ist ein komplexes Zusammenspiel von rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und zahlreichen Akteuren. Neben den EPD-Gemeinschaften sind diese Akteure die Betreiber technischer Plattformen, die Anbieter von elektronischen Identifikationsmitteln, die Gesundheitseinrichtungen, die kantonalen Gesundheitsbehörden und die Patientenorganisationen.
Acht EPD-Gemeinschaften haben die Zertifizierung nach dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) erhalten. Keine weitere Organisation befindet sich im Zertifizierungsprozess. Der initiale Zertifizierungszyklus ist somit seit November 2022 abgeschlossen.
Gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) müssen die Einrichtungen, die stationäre Behandlungen anbieten (Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser), seit April 2022 das EPD einsetzen können. Seit 2022 sind auch neu zugelassene Arztpraxen verpflichtet, das EPD anzubieten. Die Teilnahme am EPD ist freiwillig für alle anderen Gesundheitsfachpersonen, wie vor 2022 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Spitex-Dienstleistende oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.
Standortbestimmung
Laut den offiziellen Zahlen des BAG vom 15. April 2023 wurden in der Schweiz bisher 19'481 EPD eröffnet. Aufgrund der Angaben der Stammgemeinschaften ist davon auszugehen, dass die weitere Entwicklung regional sehr unterschiedlich sein wird. Insbesondere bei den regionalen EPD-Gemeinschaften hängt das Tempo der Verbreitung von der finanziellen und organisatorischen Unterstützung der Standortkantone ab. Deshalb entwickelt sich auch das Netz der Eröffnungsstellen regional unterschiedlich schnell. Momentan sind die EPD-Gemeinschaften dabei, die anschlusspflichtigen Spitäler, Heime und neu zugelassenen Arztpraxen aufzunehmen und zu integrieren. Gleichzeitig werden die internen Prozesse optimiert, und neue Austauschformate befinden sich in der Entwicklung und Implementierung.
Im Laufe des Jahres 2023 wird eine Sensibilisierungskampagne gestartet, die sich zunächst an die Gesundheitsfachpersonen und dann an die Bevölkerung richtet.
Programmausschuss erfreut über die Fortschritte bei der nationalen Vernetzung des EPD
Der Programmausschuss des Bundes und der Kantone für das EPD nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Tests zur Interoperabilität zwischen den Plattformanbietern der Stammgemeinschaften erfolgreich verlaufen sind, und die produktive Vernetzung für Mai 2023 vorgesehen ist. Die Bereitstellung des Impfmoduls für die strukturierte Anzeige der Impfungen im EPD sowie die Arbeiten zur eMedikation und eRezept bewertet der Programmausschuss als sehr positive Projekte für die Weiterentwicklung des EPD.
Hingegen ist die Anzahl eröffneter Dossiers nach wie vor tief, auch nehmen noch bei weitem nicht alle anschlusspflichtige Gesundheitseinrichtungen am EPD teil. Daher fordert der Programmausschuss die Gesundheitseinrichtungen auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Teilnahme am EPD nachzukommen, und die technische Anbindung an das EPD zu voranzutreiben, um so rasch als möglich betriebsbereit zu sein.
Konkret bedeutet dies, dass die (Stamm-)Gemeinschaften und ihre Standortkantone dafür sorgen müssen, dass einerseits der Bevölkerung niederschwellige Möglichkeiten angeboten werden, ein EPD zu eröffnen; andererseits, dass die Anschlusspflicht bei stationären Gesundheitseinrichtungen und neu zugelassenen Arztpraxen strikt durchgesetzt wird. Für einen breiten Nutzen des EPD müssen von Anfang an weitere ambulante Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, Apotheken oder Spitex-Dienst für das EPD gewonnen werden.