Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier (EPD) mit gezielten Massnahmen weiterentwickeln und damit den Nutzen für Patientinnen und Patienten, Ärzteschaft, Pflegende, Spitäler, Heime und alle weiteren Gesundheitseinrichtungen erhöhen. So soll das EPD künftig von allen Fachpersonen im Gesundheitsbereich angewandt werden müssen, nicht nur im stationären Bereich, sondern auch in der Arztpraxis, den Apotheken oder in ambulanten Therapien. Zudem soll für alle Menschen in der Schweiz kostenlos ein EPD eröffnet werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 eine entsprechende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier in die Vernehmlassung geschickt.
weiterzu Meldung: Vernehmlassung der umfassenden Revision des EPDG