eHealth Suisse

eHealth Suisse ist die Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen. eHealth Suisse wurde 2007 gegründet und ist vor allem für die Umsetzung der Strategie eHealth Schweiz 2.0, die Koordination und Information für das Projekt elektronisches Patientendossier (EPD) und die Standardisierung in den Bereichen technische und semantische Interoperabilität zuständig.

Die Geschäftsstelle von eHealth Suisse stellt die Koordination und Zusammenarbeit mit ihren Gremien und Arbeitsgruppen sicher, denen Bund, Kantone, EPD-Gemeinschaften, Berufsorganisationen und -verbände im Gesundheitsbereich sowie die Privatwirtschaft angehören. Die Geschäftsstelle ist beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Liebefeld (BE) angesiedelt.

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Externer Link: Tätigkeitsbericht 2023 eHealth Suisse (416 KB, 09.04.24)

In der Schweiz sind die Kantone für die Bereitstellung und die Organisation der Gesundheitsversorgung zuständig (Zulassung von Gesundheitseinrichtungen, Beitrag zur Ausbildung von Gesundheitsfachpersonen, Regulierung der Gesundheitsberufe, Gesundheitsbildung der Bevölkerung usw.). Um ihre Wirkung zu entfalten, müssen eHealth-Projekte aber über die Kantonsgrenzen hinaus funktionieren können. Denn die Menschen in der Schweiz sind heute sehr mobil - sie ziehen um, wechseln die Praxis oder machen Ausflüge in andere Regionen. Zudem sind die Gesundheitsberufe zunehmend spezialisierter. Patientinnen und Patienten konsultieren deshalb für eine Behandlung oft mehrere Gesundheitsfachpersonen. Für die Behandlung wichtige Gesundheitsinformationen sind im entscheidenden Moment oft nicht verfügbar.

Eine nationale digitale Vernetzung ist das richtige Gegenmittel dazu. Deshalb haben der Bund und die Kantone 2007 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen und die Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen geschaffen: eHealth Suisse. Seit 2017 ist eHealth Suisse auch für formelle Vollzugsaufgaben aus dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) zuständig und koordiniert die Umsetzung des nationalen EPD-Projekts in Zusammenarbeit mit dem BAG, der GDK, den EPD-Gemeinschaften und den Partnern in ihren Gremien. Seit 2023 unterstützt eHealth Suisse auch die Umsetzung der Sensibilisierungskampagne zum elektronischen Patientendossier.

Um die Strategie eHealth Schweiz umzusetzen, haben das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) 2007 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die erste Strategie umfasste den Zeitraum 2006-2015 und wurde bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) 2017 verlängert. Mit dem EPDG hat eHealth Suisse neue Aufgaben erhalten, um die EPD-Umsetzung zu unterstützen. Im Frühling 2017 haben EDI und GDK deshalb eine neue Rahmenvereinbarung abgeschlossen.

Bund und Kantone unterstützen die Kompetenz- und Koordinationsstelle eHealth Suisse bei der Umsetzung der Strategie eHealth-Schweiz 2.0 von 2017. Ihren jeweiligen Zuständigkeiten entsprechend definieren sie organisatorische, rechtliche und technische Leitplanken für die Entwicklung von eHealth-Anwendungen und insbesondere das elektronische Patientendossiers (EPD).

Externer Link: Rahmenvereinbarung eHealth Suisse 2017 (2.9 MB, 04.10.23)

Externer Link: Erläuterungen eHealth-Vereinbarung GDK-EDI 2017 (291 KB, 04.10.23)

Interner Link: Mehr Informationen zu den rechtlichen Grundlagen

Interner Link: Mehr Informationen zur Strategie eHealth Schweiz 2.0

Von 2007 bis 2017 hat das Koordinationsorgan eHealth Suisse die fachlichen Grundlagen für die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) mit dem Instrument von rechtlich nicht verbindlichen «Empfehlungen» vorangetrieben. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) im April 2017 hat eHealth Suisse formelle Vollzugsaufgaben übernommen:

  • Auswahl, Ergänzung und Aktualisierung von Normen, Standards und Integrationsprofilen (Art. 12 Abs. 1 Bst. a EPDG) auf Basis internationaler Standards
  • Erarbeitung und Aktualisierung der konzeptionellen und fachlichen Grundlagen zu den Zertifizierungsvoraussetzungen (Art. 12 Abs. 1 EPDG)
  • Ausarbeitung, Ergänzung und Aktualisierung der Anforderungen an die technischen Komponenten (Art. 14 EPDG)
  • Informationstätigkeit (Art. 15 EPDG)
  • Koordination (Art. 16 EPDG)

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens geht aber über die Umsetzung des EPD hinaus. eHealth Suisse engagiert sich auch bei der Standardisierung der Normen im Bereich der mobilen Anwendungen (mHealth) und beim Erfahrungsaustausch und der Koordination auf internationaler Ebene.

Externer Link: Gremien und Aufgaben eHealth Suisse (89 KB, 04.10.23)

Interner Link: Internationale Koordination

Interner Link: mHealth für das EPD

Interner Link: Aktivitäten von eHealth Suisse ab 2008

eHealth Aufgabenbereiche