Trägerschaft

Zwei starke Säulen tragen eHealth Suisse

Um die Strategie eHealth Schweiz umzusetzen, haben das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) 2007 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Bund und Kantone tragen seitdem gemeinsam die Kompetenz- und Koordinationsstelle eHealth Suisse. Ihnen geht es darum, gemeinsame organisatorische, rechtliche und technische Leitplanken für die Entwicklung von eHealth-Anwendungen, insbesondere des elektronischen Patientendossiers (EPD), zu definieren. Denn damit eHealth wirklich nützt, braucht es eine nationale Planung und Koordination. Bund und Kantone sind bereit, Entscheide im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit umzusetzen.

Da die ursprüngliche Rahmenvereinbarung 2015 auslief, hatten das EDI und die GDK sie bis zum Inkrafttreten des EPDG erneuert. Mit dem Inkrafttreten haben sich die Aufgaben von eHealth Suisse verändert, so dass im Frühling 2017 eine neue Vereinbarung getroffen wurde – weiterhin getragen von den zwei starken Säulen Bund und Kantonen.

Letzte Änderung 26.09.2019