Aufgaben

Von den Vorarbeiten zum Vollzug

Bisher hat das Koordinationsorgan eHealth Suisse die fachlichen Grundlagen für die Einführung des elektronischen Patientendossiers mit dem Instrument von rechtlich nicht verbindlichen „Empfehlungen“ vorangetrieben. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes für das elektronische Patientendossier (EPDG) im April 2017 übernimmt eHealth Suisse ab 2017 formelle Vollzugsaufgaben:

  • Auswahl, Ergänzung und Aktualisierung von Normen, Standards und Integrationsprofilen (Art. 12 Abs. 1 Bst. a EPDG): Damit kann landesspezifischen Besonderheiten begegnet werden, wenn beispielsweise in gewissen Punkten von internationalen Normen abgewichen werden muss oder aber in einem bestimmten Bereich neue Vorgaben erforderlich sind.
  • Erarbeitung und Aktualisierung der konzeptionellen und fachlichen Grundlagen zu den Zertifizierungsvoraussetzungen (Artikel 12 Absatz 1. EPDG)
  • Ausarbeitung, Ergänzung und Aktualisierung der Anforderungen an die technischen Komponenten (Artikel 14 EPDG).
  • Informationstätigkeit (Artikel 15 EPDG).
  • Koordination (Artikel 16 EPDG).

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens geht aber über die Umsetzung des EPD hinaus. eHealth Suisse will auch bei Themen ausserhalb des engeren EPD-Kontextes Impulse geben, zum Beispiel im Themenbereich des mobilen Datenaustauschs im Gesundheitswesen («mHealth») oder im Bereich der internationalen Koordination. eHealth Suisse hat zudem eine neue "Strategie eHealth Schweiz", die Strategie 2.0, ausgearbeitet.

Letzte Änderung 11.05.2023