Nach einer Annahme durch den Nationalrat im September 2019 hat auch der Ständerat am 8. März 2021 die Motion 19.3955 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ohne Gegenstimme gutgeheissen. Diese Motion nahm die Petition der Jugendsession 2017 auf.
Bereits im Juni 2020 erfolgte eine KVG-Revision, welche die frisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, sich einer (Stamm)Gemeinschaft anzuschliessen. Diese Pflicht tritt 2022 in Kraft.
Mit Annahme dieser neuen Motion hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) vorzubereiten.
Damit sind die Gesundheitsfachpersonen des ambulanten Bereichs ebenso wie diejenigen in stationären Einrichtungen verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten das elektronische Patientendossier (EPD) anzubieten.
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