Archiv Evaluationen
Hinweis: Die folgenden Texte und Berichte sind von 2007 bis 2017 entstanden, das heisst vor Inkrafttreten des Bundesgesetztes über das elektronische Patientendossier EPDG. Sie sind hier zu Dokumentationszwecken vollständig dargestellt, auch wenn die Inhalte teilweise überholt oder ungültig sind.
Aktivitäten bis 2016
Bevor das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft trat, konnten sich lokale und regionale Umsetzungsprojekte von eHealth Suisse evaluieren lassen. Geprüft wurde, ob das Projekt konform zur Schweizer eHealth-Strategie und den geplanten EPD-Grundlagen ist. Die Schweizer Karte zeigt, in welchen Kantonen eHealth-Projekte bis 2016 teilweise oder vollständig evaluiert und mit Label ausgezeichnet wurden.
Evaluierte kantonale Projekte ("Bereitschaft" und "Umsetzung" mit Label)
Evaluierte kantonale Projekte (nur "Bereitschaft")
Evaluierte lokale Projekte ("Bereitschaft" und "Umsetzung" mit Label)
Thema "eHealth" wird im Kanton bearbeitet (z.B. politische und strategische Entscheide, rechtliche Grundlagen, Plattform für Akteure)
Keine aktive Bearbeitung des Thema "eHealth" im Kanton
Evaluierte kantonale Projekte ("Bereitschaft" und "Umsetzung" mit Label)
Evaluierte kantonale Projekte (nur "Bereitschaft")
Evaluierte lokale Projekte ("Bereitschaft" und "Umsetzung" mit Label)
Thema "eHealth" wird im Kanton bearbeitet (z.B. politische und strategische Entscheide, rechtliche Grundlagen, Plattform für Akteure)
Keine aktive Bearbeitung des Thema "eHealth" im Kanton
- AR
Evaluationen
Auf dieser Seite sind Umsetzungsprojekte aufgeführt, die von „eHealth Suisse“ entweder teil- oder vollständig evaluiert wurden. Mit dem geplanten Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) werden die Evaluationen nicht mehr durchgeführt. Die bisher evaluierten Umsetzungsprojekte, die eine (Stamm-)Gemeinschaft im Sinne des EPDG bilden wollen, müssen sich für die Teilnahme am elektronischen Patientendossier und dem damit verbundenen Austausch von Daten mit anderen Stammgemeinschaften und Gemeinschaften ohnehin zertifizieren lassen. Für eine erfolgreiche Zertifizierung müssen die technischen und organisatorischen Mindestanforderungen gemäss EPDG eingehalten werden.