Das elektronische Patientendossier

EPD-Zusatzdienste

Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) können Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Pflegende oder Therapeutinnen und Therapeuten die wichtigsten Informationen einer Patientenbehandlung auf einer Austauschplattform ablegen. Mit dem Einverständnis der Patientin oder des Patienten können andere Gesundheitsfachpersonen anschliessend diese Unterlagen online abrufen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Behandelnden rasch Zugang zu den wichtigsten Informationen haben. Neben dieser «ungerichteten Kommunikation» haben Gesundheitsfachpersonen auch das Bedürfnis, mit dem Einverständnis ihrer Patientin oder ihres Patienten Berichte, Befunde oder Überweisungen direkt mit anderen Behandelnden digital auszutauschen («gerichtete Kommunikation»). In diesem Zusammenhang ist in der eHealth-Strategie 2.0 die Rede von «EPD-nahen Anwendungen» oder allgemein von «EPD-Zusatzdiensten».

Die Empfehlungen von eHealth Suisse für die Zusatzdienste von (Stamm-)Gemeinschaften haben zum Ziel, dass diese schweizweit und unabhängig von der Anschlussgemeinschaft der Gesundheitseinrichtungen interoperabel sind.

Externer Link: Empfehlungen: Interoperable Zusatzdienste von (Stamm-)Gemeinschaften (777 KB, 28.09.23)